Potenziale Visionen werden Realität
In der Praxis der Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare werden die meisten Schriftsätze heutzutage am Personalcomputer angefertigt. Ausdrucken, kopieren, in den Umschlag stecken, frankieren... diese zeitaufwändigen Verrichtungen sind aber immer noch erforderlich. Erleichterungen verschafft das Telefax und insbesondere das Computerfax. Doch Verschlüsselungstechnik für das Telefax ist sehr teuer und wird deshalb weder von den Gerichten noch von Kanzleien oder Bürgern eingesetzt. Daher ist das Telefax nicht unbedingt das Übertragungsverfahren der Wahl, wenn geheimhaltungsbedürftige Informationen übertragen werden. Außerdem ermöglicht das Telefax keine Kontrolle, ob alle Seiten lesbar versendet wurden. Die Empfangskapazität des Gerichtes ist auf ein Telefaxgerät beschränkt. Daher ist es unsicher, ob kurz vor Fristablauf die Telefaxübertragung erfolgreich abgeschlossen wird oder der Absender nur auf ein Besetztzeichen trifft. Die Qualität der Telefaxausdrucke entspricht nicht dem Bild der Arbeitsqualität, welches bei herkömmlich mit der Wahl des Papieres und des Druckers durch ihre Schriftstücke vermitteln möchten.
Bereits
in naher Zukunft wird auch in Deutschland eine preiswertes, sicheres
und qualitativ hochwertiges Übertragungsverfahren für juristische
Dokumente genutzt werden können. Auf der Basis der mittlerweile
ausgereiften Internettechnologien wird das Versenden von Dokumenten so
effizient und vorteilhaft wie nie zuvor.
Schon bald kann der Dokumentenversand in einer Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei so aussehen: Der Prozessbevollmächtigte erhält aus dem Sekretariat den Hinweis, dass der Schriftsatz wie gewünscht fertig gestellt wurde. Das Dokument ist im Kanzleinetzwerk gespeichert. Der Hinweis enthält einen Link auf das Dokument, so dass der Anwalt oder Steuerberater nur darauf klicken muss. Sofort wird der Text am ergonomischen Hochkantbildschirm angezeigt. Der Rechtsanwalt kontrolliert und redigiert. Anschließend klickt er in seinem Textverarbeitungsprogramm auf die zusätzliche Schaltfläche „Signieren und Übersenden“ und steckt die Signaturchipkarte in das Lesegreät. Nach PIN-Eingabe ist das Dokument elektronisch signiert. Automatisch wird der elektronsche Gerichtsbriefkasten via Internet aufgerufen. Über eine sehr stark verschlüsselte SSL-Verbindung, die jeder moderne Webbrowser bietet, erfolgt nun unmittelbar der Übertragungsvorgang zum Gericht. Nach dessen Abschluss zeigt der Bildschirm die exakte Empfangszeit in einer Eingangsbestätigung, die sich speichern oder ausdrucken lässt. Auf Wunsch kann der Absender „Klick & Check“ anwählen, so dass ihm genau das Dokument angezeigt wird, welches im Gericht gespeichert wurde. Damit ist ein extremes Maß an Sicherheit und Kontrolle gewährleistet
Der Übertragungsvorgang verläuft bedeutend schneller als vom Telefax bekannt. Denn preiswerte moderne DSL Internetzugänge bieten eine Upload-Geschwindigkeit von 128 Kilobit gegenüber den geringen 14 Kilobit des Telefaxsystems (ITU Gruppe 3).
Die Kanzlei spart darüber hinaus viel Zeit, da sich das Versenden nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integriert. Das zeitraubende Kopieren des Schriftsatzes zum Anfertigen der Abschriften ist nicht mehr erforderlich. Denn das Gericht kann einfach elektronische Kopien an die Gegenseite zustellen. Die Übertragung erfolgt mit einer Verschlüsselungsstärke von 128 Bit symmetrisch /1024 Bit asymmetrisch. Das Schöne daran: Diese Sicherheitsfunktion ist bereits im kostenlosen Webbrowser integriert! Zusatzgeräte mit der gleichen Verschlüsselungsstärke für das Telefax würden über 2000 DM kosten. Der Absender erhält erstmals in Echtzeit eine sofortige Eingangsbetätigung und kann wichtige Dokumente nach der Übertragung sogar noch einmal kontrollieren.
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Auch das Gericht zieht einen großen Nutzen aus dem Empfang elektronischer Dokumente. Denn diese gelangen schneller auf den Bildschirm des Richters. Der Gegenseite kann noch am selben Tag die Aufforderung zur Stellungnahme elektronisch zugestellt werden. Akten können nicht verloren gehen. Für Auskünfte gegenüber Verfahrensbeteiligten haben berechtigte Mitarbeiter jederzeit den unmittelbaren Zugriff auf den aktuellen Stand der elektronischen Dokumente. In den Serviceeinheiten der Gerichte können die Dokumente bei Bedarf mit hoher Lesequalität, auf Wunsch sogar doppelseitig, ausgedruckt werden. Der Richter kann sich auf die Papierakten der entscheidungsreifen Verfahren beschränken. Sein Arbeitszimmer wird daher nicht vor Akten überquellen.
Das Gericht stellt Dokumente ebenfalls kostengünstig und schnell elektronisch zu, z.B. per elektronischer Post. Auch das Empfangsbekenntnis kann vom Rechtsanwalt oder Steuerberater direkt am Computer erteilt werden.