Seit dem 1.5.2007 wird der elektronische Rechtsverkehr in Brandenburg
durch die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den
Verwaltungsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie dem
Sozialgericht Potsdam weiter ausgebaut.
Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze können ab diesem Zeitpunkt
über www.gerichtsbriefkasten.de
auch bei diesen Gerichten eingereicht werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr im Land
Brandenburg erhalten sie auf der Website www.erv.brandenburg.de.
Mit der neuen Maßnahme unterstreicht das brandenburgische Ministerium
für Justiz, welche politische und praktische Bedeutung der elektronische
Rechtsverkehr nun schon seit Jahren in Brandenburg hat. Das Land
Brandenburg zählt seit dem Jahr 2000 zu den Schrittmachern, die für die
Justiz das Tor in das digitale Zeitalter aufgestoßen haben. Immer wieder
hat die brandenburgische Justizministerin, Beate Blechinger, bei
verschiedenen Veranstaltungen zum Elektronischen Rechtsverkehr darauf
hingewiesen, dass die Informations- und Kommunikationstechnologie für
sie eine zentrale Triebfeder bei der notwendigen Modernisierung von
Staat und Verwaltung ist: „Effizienz und Effektivität der öffentlichen
Verwaltungen gehören mit zu den Standortfaktoren, die durch
Informations- und Kommunikationstechnologien wesentlich gesteigert
werden können. Nur die Stärkung des Standortes führt schließlich zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und
Bürger. Daher werde ich meine Gestaltungsmöglichkeiten für den
sinnvollen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien auf
Basis des in meinem Haus erarbeiteten Expertenwissen voll ausschöpfen“,
so Ende 2005 die Ministerin bei der Auftaktveranstaltung zum
elektronischen Gerichtsbriefkasten am Landgericht Frankfurt (Oder).