Mit einer gut besuchten festlichen Informations- und Abschlussveranstaltung der Ministerin für Justiz des Landes Brandenburg und des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wurde am 29.11.2007 die Einführungsphase des Elektronischen Gerichtsbriefkastens an allen Gerichten im Land Brandenburg vollendet. Damit wurde deklaratorisch der elektronische Rechtsverkehr in zivilgerichtlichen Verfahren im gesamten Landgerichtsbezirk Potsdam aufgenommen. Alle Zivil- und Fachgerichte im Land Brandenburg sind nunmehr elektronisch erreichbar. Mit diesem Schritt hat für die Justiz in Brandenburg verfahrensrechtlich gesehen, wie es Justizministerin Beate Blechinger in Ihrer Rede formulierte, ein neues Zeitalter begonnen.
Auch
der Präsident des brandenburgischen Oberlandesgerichts, Prof. Dr.
Wolfgang Farke, würdigte in seiner Begrüßungsrede die Veranstaltung als
ein "Ereignis, dass für die Justiz heute und für die Zukunft ganz gewiss
einen Quantensprung bedeutet!". Prof. Farke belegte seine Behauptung
mit einem Blick ins Jahr 1974, als er am Landgericht Hagen seine
Richtertätigkeit begann. "Telekommunikation sah noch so aus", so Prof
Farke, "dass nicht ein Richter und Staatsanwalt und nicht ein
Justizbediensteter über ein amtsberechtigtes Telefon verfügte. Selbst
der Landgerichtspräsident musste Telefongespräche noch über die
Telefonzentrale anmelden und genoss nur einen Vorzug: Wollte er
telefonieren, leuchtete zur bevorzugten Bedienung in der Telefonzentrale
ein rotes Licht auf. Mit Dienstschluss waren Landgericht und
Staatsanwaltschaft – abgesehen von einem in den Räumen der
Staatsanwaltschaft stehenden Fernschreiber – von der Außenwelt
abgeschlossen."
Mit Stolz konnte Justizministerin Beate
Blechinger berichten, dass Brandenburg sehr früh die Bedeutung des
elektronischen Rechtsverkehrs erkannte und erhebliche finanzielle,
organisatorische und personelle Anstrengungen unternahm, um den
elektronischen Rechtsverkehr mit den anderen Ländern voranzutreiben.
"Und diese Anstrengungen waren auch erfolgreich: Brandenburg ist das
erste Flächenland, das in nahezu allen Gerichtsverfahren Dokumente in
Dateiform bei den Gerichten entgegennehmen kann. Mit Unterstützung der
Firma AM-SoFT Potsdam, dem „Erfinder und Hersteller“ des Elektronischen
Gerichtsbriefkastens, haben die justizeigenen IT-Fachleute, deren
Bedeutung für die gesamte Justiz ich an dieser Stelle nicht genug
hervorheben kann, innerhalb kürzester Zeit an allen Gerichten ein
funktionsfähiges Kommunikationssystem mit Implementierung der
Geschäftsabläufe bereitgestellt.", so die Ministerin. Nun komme es
darauf an, dass Anwälte und Notare mit dem elektronischen
Gerichtsbriefkasten Erfahrungen sammeln. "Denn langfristig sollen die in
Dateiform ausgetauschten Dokumente", so die Ministerin", bei den
Verfahrensbeteilgten und in der Justiz zu elektronischen Akten vereinigt
werden können. Arbeitsabläufe könnten so automatisiert werden. Dann
wäre es beispielsweise denkbar, dass Gerichtstermine automatisch in die
Anwaltssoftware übernommen oder die Führung Ihres Termin- und
Fristenkalenders durch einen automatisierten Abgleich vereinfacht und
Terminüberschneidungen minimiert werden könnten."
Dass der
elektronische Rechtsverkehr in der jetzigen Form nur der Anfang einer
tiefgreifenden Veränderung der Arbeitswelt sowohl der Gerichte als auch
der Anwaltschaft ist, darauf ging auch der Präsident des Landgerichts
Potsdam, Christian Gaude, ein. Und diese Veränderungen, so Gaude, werden
durchaus schneller auf Gerichte und Anwaltschaft zukommen als viele
Skeptiker heute noch glauben. Am Schluss seines Statements forderte er
neue Denkansätze zur elektronischen Akteneinführung ein, die den heute
noch vorhandenen Medienbruch weitgehend vermeiden und in bestimmten
Verfahrensarten eine vollständige elektronische Bearbeitung ermöglichen
sollen. "Rechtliche Grundlagen", so Präsident Gaude, "sind vorhanden,
z.B. durch § 110 b OWiG, der eine elektronische Aktenführung in
Ordnungswidrigkeitenverfahren ermöglicht.“ Gerade Brandenburg, das über
eine zentrale Bußgeldstelle in Gransee verfügt, in der schon heute
weitgehend papierlos gearbeitet wird, könne diese Bearbeitung auch bei
der Staatsanwaltschaft und den Gerichten fortsetzen. „Weitere
Überlegungen in dieser Richtung gibt es für die elektronische Abwicklung
von Scheidungsverfahren, ein Verfahren das seit einiger Zeit beim
Amtsgericht Olpe in enger Zusammenarbeit mit den dortigen Anwälten
erprobt wird." Dass die elektronische Aktenführung nicht nur für die
Justiz sondern auch für die Verfahrensbeteiligten vorteilhaft ist, davon
ist der Präsident überzeugt.
Mit einem
kurzem Blick in die Vergangenheit des Projekts "Elektronischer
Rechtsverkehr in Brandenburg" eröffnete der Geschäftsführer der AM-SoFT
Potsdam GmbH, Andreas Muchow, seinen Redebeitrag. Die Ausführungen
machten deutlich, dass im August 2001 noch niemand ahnte, welchen
Verlauf dieses Projekt nehmen würde. So mussten zunächst immer neue
Fragen an Technik und Recht geklärt und gelöst werden, bevor an den
flächendeckenden Einsatz dieses aus dem Projekt heraus entwickelten
elektronischen Gerichtsbriefkastens gedacht werden konnte. Aufgrund der
positiven Entwicklung des Projekts bedankte sich Andreas Muchow im
Rahmen der Festveranstaltung bei der Ministerin und allen am Projekt
Beteiligten für die jahrelange fruchtbare Zusammenarbeit. "Ihnen, Frau
Ministerin Blechinger gebührt an dieser Stelle ganz besonderer Dank. Sie
haben bereits bei Ihrer Amtsübernahme die Entscheidung getroffen, mit
der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs die Justiz Brandenburgs
auf die digitale Zukunft auszurichten. Und in der sehr aufwändigen
Schlussphase dieser Etappe haben Sie die letzten Hürden beseitigt. Damit
haben Sie gezeigt, dass die Justiz - ganz besonders hier in Brandenburg
- der Motor für E-Government ist.". Abschließend wünschte Andreas
Muchow, dass der elektronische Rechtsverkehr auf der Seite der Justiz
weiter ausgebaut und auch die Anwaltschaft die Chancen und Potenziale
des elektronischen Rechtsverkehrs verstärkt dazu nutzt, Organisation und
Arbeitszeit angenehmer und effektiver zu gestalten.
Unmittelbar
vor der Veranstaltung präsentierten die AM-SoFT Experten für den
elektronischen Rechtsverkehr, Holger Bogs und Thorsten Schöning, vor
Rechtsanwälten und Notaren die Funktionsweise des elektronischen
Gerichtsbriefkastens. Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem digitalen
Signieren der Dokumente, da dieses Thema von der Anwaltschaft oft als
Hemmnis gesehen wird. Die Präsentation zeigte deutlich, dass das
digitale Signieren unkompliziert und zugleich kostengünstig ist. Und
auch im weiteren Verlauf der Veranstaltung ging AM-SoFT-Justiziar Holger
Bogs vertiefend auf das Thema „Digitale Signatur“ ein.
Genauere
Infos zum AM-SoFT-Signaturpaket finden Sie hier
.
Der elektronische Briefkasten ist Teil des Gemeinschaftsproduktes erv-d® von AM-SoFT und bremen online services für den elektronischen Rechtsverkehr in der Bundesrepublik Deutschland. Mit erv-d® bietet die Justiz ihren professionellen Kunden (Anwälte, Notare, Verwaltungsbehörden und Unternehmen) eine einheitliche Lösung in allen Bundesländern an. Alle zugelassenen elektronischen Zugangswege zur Justiz wie E-Mail, Datei-Upload und OSCI-Kommunikation werden mit der Lösung bedient.