Ein Praxisbericht aus der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rudnicki.
Der Nutzen des elektronischen Rechtsverkehrs für die Anwaltschaft ist in
den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Erörterungen im Rahmen
von Tagungen, Kongressen und Diskussionen in Fachblättern gewesen.
Inzwischen ist nachgewiesen, dass die Anwendung der digitalen Technik in
der Kanzlei im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr zu
evidenten Kosten- und Produktivitätsvorteilen führt. Bisher weniger
beleuchtet wurde die Frage, welche Bedeutung die Möglichkeiten der
elektronischen Kommunikation für das Anwalts-Mandanten-Verhältnis haben
kann. Nachfolgend ein Fallbeispiel aus der Berliner Rechtsanwaltskanzlei
Rudnicki.
Die Handakte
Das Führen einer Handakte gehört zu den täglichen Aufgaben in jeder
Kanzlei. Sobald ein Rechtsanwalt von einem Mandanten beauftragt worden
ist, ihn in Rechtsangelegenheiten zu vertreten, wird in der Kanzlei eine
neue Akte angelegt - die sogenannte Handakte. Wird diese Akte
gewissenhaft geführt, ist sie eine lückenlose Dokumentation der
Aktivitäten, die der Rechtsanwalt in Bezug auf sein Mandat entfaltet
hat. Der Rechtsanwalt kommt damit seiner Pflicht nach, "durch Anlegung
von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit
geben [zu] können" (§ 50 Abs.1 BRAO, Bundesrechtsanwaltsordnung). Für
jeden Mandanten besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, die ihn
betreffende Handakte seines Rechtsanwalts ausgehändigt zu bekommen. Doch
was nützt die Handakte, wenn der Mandant von seinem Recht gar nicht
gebraucht macht? Dazu Rechtsanwalt Michael Rudnicki: "Von diesem
Anspruch Gebrauch zu machen, ist so manchen Mandanten unangenehm. Sie
befürchten, es könnte der Eindruck entstehen, dem eigenen Anwalt werde
misstraut."
Elektronische Mandantenkommunikation
Um solche und andere zwischenmenschlichen Hürden zu überwinden, nutzt
Rechtsanwalt Rudnicki ein Web-basiertes System für die sichere
Mandantenkommunikation. Über einen einfachen Link auf seiner Web-Seite
gewährt er seinen Mandanten Einblick in die elektronische Handakte. Der
Vorteil: der Rechtsanwalt erfüllt den gesetzlichen Anspruch seiner
Mandanten auf Einblick in die sie betreffenden behördlichen und
gerichtlichen Akten. Zugleich fördert dieses Verfahren das Vertrauen
zwischen Anwalt und Mandant. Ohne sein Recht erst einfordern zu müssen,
kann der Mandant diskret und jederzeit nachvollziehen, welche Schritte
sein Anwalt bereits veranlasst hat und wie der Stand des Verfahrens ist.
Werden der Akte neue Dokumente hinzugefügt, erhält der Mandant
automatisch eine E-Mail, mit dem Hinweis auf die neu vorliegenden
Dokumente.
Fazit
Der bequeme und diskrete Zugang zur elektronischen Handakte sorgt
einerseits für mehr Akzeptanz aufseiten der Mandanten, andererseits wird
es dem Anwalt erleichtert, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Durch den Einsatz sicherer Kommunikationslösungen wird die Handakte in
ihrer ursprünglichen Funktion als vertrauensbildendes Instrument
gestärkt - nur in neuer Form als elektronische Akte.
Hintergrundinformationen
Dieser Artikel ist Teil der Marketingkampagne LEGALXPRESS® des
Kompetenznetzwerks Vikora - Virtuelle Kommunikations- und Arbeitsräume.
Das Netzwerk ist ein mit Bundes- und Landesmitteln gefördertes Projekt,
das mit dazu beitragen will, die Region Berlin-Brandenburg als
Kompetenzzentrum für innovative Kommunikationslösungen zu etablieren.
Als Kernprodukt des Kompetenznetzwerks Vikora wurde von AM-SoFT
IT-Systeme eine internetbasierte Plattform als Anwaltsportal
LEGALXPRESS® realisiert. Auf Legalxpress.de präsentieren die Mitglieder
des Netzwerks ihre Kompetenzen und Leistungen für die Anwaltschaft.
Mehr Informationen zur elektronischen Mandantenkommunikation finden Sie auf: http://www.legalxpress.de
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